Menschenrechte

Iran: 18 Hinrichtungen

Im Laufe der letzten drei Tage hat das iranische Regime 18 Gefangene in mehreren Städten hinrichten lassen. Am 6. März wurden zwei junge Gefangene im Gefängnis in Sari, zwei weitere Gefangene, darunter ein 70-jähriger Mann, im Zentralgefängnis in Orumiyeh, und noch zwei im Gefängnis von Garmsar erhängt.

Um Tag davor wurde ein Gefangener öffentlich in Buin Zahra (Provinz Kazvin) und drei im Gefängnis Ghezel Hessar in Karaj mit dem Strang hingerichtet. Am 4. März wurden acht Gefangene in Rasht, Shahroud und Hamedan in den Gefängnissen durch Erhängen zu Tode gebracht. Zwei der vier Gefangenen in Rasht waren Frauen.
Zur gleichen Zeit haben sich willkürliche Verhaftungen unter falschen Vorwänden im ganzen Land verbreitet. Bei einer Party nur mit Frauen wurde eine Razzia gemacht und es wurden die Organisatorinnen festgenommen, in Ahwaz wurden 34 junge Männer und Frauen, in Sepidan (Provinz Fars) wurden 14 und in Bandar Anzali (Nordiran) 13 Personen verhaftet. Dies ist ein Teil der Festnahmen in den letzten Tagen.
Das Ziel der Welle der Hinrichtungen und der willkürlichen Verhaftungen ist es, die Atmosphäre der Angst zu verstärken und die Ausbreitung von sozialen Protesten zu verhindern, deren zunehmende Tendenz das Mullah-Regime erschreckt.

Händler protestieren

NWRI – Kurz vor Beginn des persischen Neuen Jahrs sind in Hamedan (Zentraliran) Händler, die Kleidung, Taschen, Schuhe und Hausgeräte verkaufen, mit  Agenten von Spezialeinheiten zur Strafverfolgung aneinandergeraten.

Wie gemeldet wird, hatten die Händler zuerst mit städtischen Ordnungskräften in Hamedan  Auseinandersetzungen, die versucht haben, ihre Waren in Nebenstraßen der Buali Straße in Hamedan einzusammeln. Als die Händler Widerstand leisteten und protestierten, betraten danach Agenten von Spezialeinheiten zur Strafverfolgung die Szene, die versucht haben, diese arbeitenden Leute mit Schüssen in die Luft und Tränengas zu bedrängen.
Die Stadtverwaltung des Regimes in Hamedan hat verfügt, dass die Händler nur nach 22 Uhr abends ihre Arbeit beginnen sollten. Zum Protest gegen diese Entscheidung veranlasst, breiteten die Händler ihre Waren den ganzen Tag über aus, ein Schritt, der zu Zusammenstößen führte. Unterstützt von der Bevölkerung blieben die Händler bei ihrem Widerstand und weigerten sich, ihre Waren einzupacken und die Buali Straße zu verlassen, obwohl die Agenten der Spezialeinheiten auf sie losgingen. 
Nach letzten Meldungen darüber haben die Händler nach den Zusammenstößen erneut ihre Waren ausgebreitet.

Protest gegen Rouhani

NWRI – In Ahvaz, im Südwesten des Iran, versammelten sich am Donnerstag tausende, um gegen die Anwesenheit von Hassan Rouhani, dem Präsidenten des iranischen Regimes, zu protestieren.

Die Demonstranten forderten den Abbruch aller Projekte, die mit der Umleitung von Flußwasser in andere Gegenden beschäftigt sind; sie verlangten den Bau von Dämmen, das Austrocknen von Lagunen, Maßnahmen zur Bekämpfung des Wasser- und Strommangels, der auf Staubstürme zurückgeht, sowie sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung der verheerenden Luftverschmutzung.

Die Versammlung wurde von strengen Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Die Sicherheitskräfte sperrten alle Straßen, die zu dem Versammlungsgelände führten, sowie das Zentrum von Ahvaz, um die Demonstranten daran zu hindern, sich zu Reihen zusammenzuschließen.

Verschiedene Demonstranten wurden mit Masken gesehen, mit denen sie gegen die Tatenlosigkeit Rouhanis protestierten.

Verschiedene Polizei- und Sicherheitskräfte versuchten, sich in die Linien der Demonstranten zu drängen. Doch die Leute waren sehr aufmerksam und wiesen einander auf sie hin.

Als der Konvoi Rouhanis die Stadt erreichte, wurde er von den Menschen, so die Berichte, boykottiert; sie schenkten ihm keine Aufmerksamkeit.

In der Zeit, als Rouhani in der Stadt war, versammelten sich Arbeiter der iranischen Stahlarbeitergewerkschaft zum 11. Tage ihres Protests vor der Abteilung von Ahvaz in der Nähe des Flughafens. Die Versammlung demonstrierte gegen die katastrophale Luftverschmutzung in der Provinz Khuzestan, die himmelhohe Arbeitslosigkeit und dagegen, daß der Staat sich weigerte, Schecks der Arbeiter einzulösen.

Auf den Plakaten der Demonstranten war zu lesen: „Rouhani, wie steht es um Ihre Versprechungen?“ „Der Krieg ist aus ... aber Khuzestan ist in schlimmerem Zustand als nach einem Angriff mit chemischen Waffen.“

Das Gelände der aktiven Staubzentren beläuft sich – so zeigt die Forschung - in Khuzestan auf 350 000 ha. Diese Zahl steigt auf 800 000 ha an, wenn man die zunehmenden Winde und Wüstenstürme hinzunimmt.

Schon früher befanden sich 30 000 ha dieser Zentren in hoch kritischem Zustand; sie alle liegen östlich der Stadt Ahvaz und der Lagune Hur al-Azim.

Amnesty International 2016/17 Iran

Jahresbericht von Amnesty International 2016/17:
Schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran


Herausgegeben am 22. Februar 2017


‚Die Politik der Diskriminierung’ verbreitet Angst und Spaltung


Amnesty International legt seinen Jahresbericht 2016/17 vor: „Der Zustand der Menschenrechte in der Welt“. Er enthält die umfassendste Beschreibung des Zustands der Menschenrechte überall auf der Welt; berücksichtigt werden 159 Länder. Ein Aspekt: Im Jahre 2016 ließen Regierungen Kriegsverbrechen zu, schlossen Verträge ab, mit denen das Asylrecht untergraben wird, verabschiedeten Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, riefen zum Mord an Personen auf, die wegen Drogengebrauchs verurteilt wurden, ließen Folter und Bespitzelung von Massen zu und betrieben drakonische Polizeieinsätze. Sie wandten sich gegen Flüchtlinge und Migranten, wodurch diese oftmals zu Sündenböcken gestempelt wurden. Der Jahresbericht von Amnesty International dokumentiert, daß 36 Länder gegen das Völkerrecht verstießen, wenn sie widerrechtlich Flüchtlinge in Länder zurück schickten, in denen ihre Rechte gefährdet waren.


Es folgt der dem Iran gewidmete Teil:


Islamische Republik des Iran

Der Iran ließ in einer Woche 19 Personen hinrichten, darunter Minderjährige. Der Iran ist das Land der Henker und der Steinigung von Frauen. UND: Hassan Rouhani ist ein gewaltiger Lügner und Täuscher.

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Die iranischen Behörden unterdrückten massiv das Recht der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und die Religionsfreiheit; sie verhafteten und verurteilten in ihren Revolutionsgerichten nach kraß unfairen Verfahren friedliche Kritiker.

Folter und andere Mißhandlung der Häftlinge blieben üblich und verbreitet; wer sie anwandte, blieb ungestraft.

Es wurden weiterhin Auspeitschung, Amputation und andere grausame Bestrafungen angewandt. Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden diskriminiert und verfolgt.
Den Frauen und Mädchen begegneten Gewalttätigkeit und Diskriminierung. Die Behörden machten reichlichen Gebrauch von der Todesstrafe. Sie führten hunderte von Hinrichtungen durch, davon einige in der Öffentlichkeit. Mindestens zwei jugendliche Delinquenten wurden hingerichtet.


HINTERGRUND

Die iranische Revolution beging ihren 38. Jahrestag – 38 Jahre lang Unterdrückung der Medien.

Im März erneuerte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Mandat des Besonderen Berichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte im Iran. Weiterhin verweigerte die Regierung dem Besonderen Berichterstatter die Einreise in den Iran; sie verhinderte auch die Einreise anderer Menschenrechts-Experten der Vereinten Nationen.

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Die Regierung und die Europäische Union sprachen über die Möglichkeit, erneut einen Dialog über die Menschenrecht zu eröffnen.


INTERNATIONALE AUFMERKSAMKEIT

Der Ausschuß der Vereinten Nationen zu den Rechten des Kindes erstellte seine dritte und vierte Übersicht über den Iran; er kritisierte die fortgesetzte Hinrichtung von jugendlichen Delinquenten und die Auswirkung öffentlicher Hinrichtungen auf Kinder, die sie miterlebten. Ferner kritisierte er die gegen Mädchen und Kinder, die religiösen und ethnischen Minderheiten angehörten, gerichtete Diskriminierung, außerdem das niedrige Alter, in dem besonders Mädchen strafrechtlich verfolgt werden können.

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MEINUNGSFREIHEIT, VEREINS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Weiterhin unterdrückten die Behörden die Meinungsfreiheit, die Vereinsfreiheit und die Freiheit der friedlichen Versammlung, die willkürliche Verhaftung friedlicher Kritiker aufgrund vager Vorwürfe, sie hätten gegen die nationale Sicherheit verstoßen.

Zu denen, die aufs Korn genommen wurden, gehörten Menschenrechtsanwälte, Journalisten, Rechtsanwälte, Blogger, Studenten, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Filmemacher, Musiker, Dichter, für die Frauen Engagierte, für die Rechte der ethnischen und religiösen Minderheiten Engagierte sowie Personen, die an für die Umwelt eintretenden bzw. gegen die Todesstrafe vorgehenden Kampagnen beschäftigt waren.
Gegen Ende des Jahres traten viele aus Gewissensgründen Inhaftierte in den Hungerstreik, um gegen ihre ungerechte Haft zu protestieren und derart die Mißstände der iranischen Straf-Justiz zu enthüllen.

Die Behörden verstärkten ihre gegen Menschenrechtsanwälte gerichtete Repression; sie verurteilten sie wegen ihrer friedlichen Tätigkeit zu langen Haftstrafen.

Die Gerichte zitierten zunehmend die Kritik, die – in Verbindung mit internationalen Menschenrechtsorganisationen, besonders dem Besonderen Berichterstatter der Vereinten Nationen zum Iran und ausländischen Menschenrechts-organisationen wie Amnesty International – von den sozialen Netzwerken an der Menschenrechtslage des Iran geübt wurde, als Beweis „verbrecherischer“ Tätigkeit, die die nationale Sicherheit bedrohe.


Die Regierung des Iran verhaftet neun Christen wegen ihres Gottesdienstes.

Die Behörden unterdrückten auch musikalischen Ausdruck, indem sie Konzerte störten und verboten, darunter einige, die vom Ministerium für Kultur und islamische Leitung genehmigt worden waren; sie unterdrückten Unternehmungen wie private Parties, an denen beide Geschlechter teilnahmen, als „sozial pervers“ oder „unislamisch“; im Zusammenhang damit wurden hunderte verhaftet und zur Auspeitschung verurteilt.

Die Behörden unterwarfen weiterhin alle Medien der Zensur, störten Sendungen des ausländischen Satellitenfernsehens; sie schlossen oder verboten Zeitungen wie „Bahar“ und „Ghanoun“ und zwangen das für die Rechte der Frauen eintretende Magazin „Zanan-e Emrooz“, seine Veröffentlichung einzustellen.

Im Februar wurden „What’s App“, „Line“ und „Tango“ auf die Liste gesperrter sozialer Netzwerke gesetzt, auf der sich bereits „Facebook“ und „Twitter“ befanden. Die Einheit der Revolutionsgarden, die „Cyber-Verbrechen“ bekämpft, schloß hunderte von „Telegram“- bzw. „Instagram“-Accounts und verhaftete bzw. verhörte die Verwalter von mehr als 450 Gruppen und Kanälen von „Telegram“, „What’s App“ und „Instagram“, darunter mehrere hundert Modedesigner und Angestellte von Butiken – all dies Maßnahmen zur massiven Unterdrückung von sozialen Medien, die als „Bedrohung der moralischen Sicherheit“ angesehen wurden.

Wie der Iran das Internet zensiert

Die verbotene „Vereinigung iranischer Journalisten“ forderte Präsident Rouhani in einem offenen Brief vergebens auf, mit Rücksicht auf sein während der Wahlkampagne von 2013 gegebenes Versprechen ihr Verbot aufzuheben; 92 Gruppen von Studenten forderten den Präsidenten auf, die Universitäten von dem Würgegriff der Angst und Repression zu befreien. Die Behörden verweigerten der Lehrer-Gewerkschaft des Iran die Erneuerung ihrer Lizenz und verurteilten mehrere ihrer Mitglieder zu langjährigen Haftstrafen – aufgrund von Vorwürfen wie „Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe“.

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Weiterhin unterdrückten die Behörden friedliche Demonstrationen und behandelten die Demonstranten mit Schlägen und willkürlicher Verhaftung. Zahlreiche Personen wurden wegen „Zusammenrottung gegen die nationale Sicherheit“ verurteilt, nur weil sie an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten.

Ein neues Gesetz, betreffend politische Delikte, wurde im Januar verabschiedet und trat im Juni in Kraft; es kriminalisiert jeden Ausdruck, von dem angenommen wird, daß er „gegen die Leitung des Landes, seine politischen Institutionen und seine Innen- und Außenpolitik“ gerichtet und in der Absicht unternommen worden sei, „den Zustand des Landes zu reformieren, auch ohne die Grundlage des Establishments verletzen zu wollen“.


FOLTER UND SONSTIGE MISSHANDLUNGEN

Folter und sonstige Mißhandlung der Häftlinge blieb weiterhin an der Tagesordnung – besonders während der Verhöre; die Folter wurde primär zur Erzwingung von „Geständnissen“ eingesetzt.

Häftlinge des Geheimdienstministeriums und der Revolutionsgarden wurden routinemäßig einer auf Folter hinauslaufenden Einzelhaft unterworfen.

Die Behörden unterließen es regelmäßig, Beschwerden über Folter und andere Mißhandlungen nachzugehen; manchmal bedrohten sie die sich Beschwerenden mit weiterer Folter und rigorosen Gerichtsurteilen.

Weiterhin ließen die Richter „Geständnisse“, die von der Folter erzwungen worden waren, als gegen den Angeklagten gerichtete Beweismittel zu, obwohl solche Geständnisse nach dem Strafprozeßrecht von 2015 unzulässig sind.

In diesem Gesetzbuch fehlt die Angabe des Verfahrens, dem Richter und Ankläger folgen müssen, um über Folterbeschwerden zu entscheiden und sicher zu stellen, daß Geständnisse freiwillig erfolgt sind. Andere Vorkehrungen des Gesetzbuches wie z. B. die Vorschrift, die das Recht des Inhaftierten auf Zugang zu einem Anwalt – nach der Verhaftung und während des Ermittlungsverfahrens – betreffen, wurden häufig in der Praxis ignoriert, was die Anwendung der Folter erleichterte.

Justizbehörden, besonders das Amt des Anklägers und Gefängnisbehörden, verweigerten den politischen Gefangenen, auch den aus Gewissensgründen Inhaftierten, oftmals Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung. Es geschah oft in der Absicht, die Häftlinge zu bestrafen oder „Geständnisse“ zu erzwingen.

Im Juni verstarb der inhaftierte Nader Dastanpour im Gewahrsam infolge von Mißhandlungen, die ihm nach Zeugnis seiner Angehörigen in einer Teheraner Polizeistation während der Folter zugefügt wurden. Es wurde von keiner unabhängigen Ermittlung berichtet.


Grausame, unmenschliche bzw. erniedrigende Bestrafung

Weiterhin verhängten die Justizbehörden grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen; sie bestanden in Folter, Auspeitschen, Blendung und Amputation – zum Teil in der Öffentlichkeit ausgeführt.

Im April gab der öffentliche Ankläger von Golpayegan (Provinz Isfahan) bekannt, ein Mann und eine Frau seien „einer illegitimen Beziehung“ überführt und beide zu je 100 Peitschenhieben verurteilt worden.

Im Mai teilte der öffentliche Ankläger der Provinz Qazvin mit, die Behörden hätten 35 junge Frauen und Männer „wegen Tanzes und Vermischung bei einer Examensfeier, in halbnacktem, alkoholisiertem Zustand“ verhaftet und binnen 24 Stunden wegen Handlungen, die „mit der Keuschheit unverträglich gewesen seien und die öffentliche Meinung irritiert hätten“, verurteilt.

Die Behörden führten an ihnen allen die Strafe von 99 Peitschenhieben durch, zu der sie an demselben Tage während einer besonderen Anhörung vor Gericht verurteilt worden waren.

In der Provinz West-Aserbaidschan führten die Behörden von zwischen 30 und 100 Hieben an 17 Bergarbeitern durch, die sich an einer Demonstration gegen die Arbeitsbedingungen und gegen die Entlassung von Arbeitern in der Goldmine „Agh Darreht“, geschehen im Jahre 2014, beteiligt hatten.

Im Juni verurteilte ein Strafgericht in der Provinz Yazd neun Bergarbeiter zur Auspeitschung von zwischen 30 und 50 Hieben.

Die Welle der Repression und Drangsalierung, die sich gegen private Parties richtet, hält an.

Im Juli verurteilte ein Berufungsgericht den Journalisten und Blogger Mohammad Reza Fathi zu 459 Hieben – wegen angeblicher „Veröffentlichung von Lügen“ und Schaffung von Unruhe im öffentlichen Bewußtsein durch seine Schriften.

Im November wurden einem Mann in Teheran beide Augen geblendet – Vergeltung der Blendung eines vier Jahre alten Mädchens im Juni 2009.

Einige Häftlinge, darunter Mojtaba Yasaveli und Hossein Zareyian, müssen immer noch mit der Blendung rechnen.

Ärzte, die mit der „Organisation für Gerichtsmedizin des Iran“ verbunden sind, legten dem Obersten Gericht einen „fachlichen“ Rat vor, auf welche Weise die Vollstreckung von Blendungsurteilen tunlich durchzuführen sei – ein Verstoß gegen die medizinische Ethik.

Im April amputierten die Justizbehörden des Zentralgefängnisses von Mashhad einem Mann, der wegen bewaffneten Raubes verurteilt worden war, vier Finger der rechten Hand und die Zehen des linken Fußes.

Archivfoto: Iranische Sicherheitskräfte mißhandeln eine Frau wegen mangelhafter Verschleierung.

Dieselben Behörden amputierten im Mai einen anderen des Raubes bezichtigten Mann.

Im August gab ein Justizbeamter in Teheran bekannt, einige Männer hätten Berufung eingelegt, nachdem sie zur Amputation von vier Fingern einer Hand verurteilt worden seien.

Im Dezember amputierten die Justizbehörden im Zentralgefängnis von Urumieh vier Finger der rechten Hände zweier Brüder, die des bewaffneten Raubes bezichtigt wurden.


UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN

Die Verfahren, einschließlich derer, die mit Todesurteilen endeten, verliefen im allgemeinen unfair. Die Justiz war nicht unabhängig.

Besonders wurde das Sondergericht für die Geistlichkeit und die Revolutionsgerichte weiterhin dem Druck der Sicherheits- und Geheimdienstkräfte ausgesetzt, der dem Zweck galt, die Angeklagten zu harten Strafen zu verurteilen.

Funktionäre, die die Gewalt der Justiz ausübten, darunter solche vom Geheimdienstministerium und den Revolutionsgarden, verstießen regelmäßig gegen die Vorkehrungen des Strafprozeßrechts von 2015.

Dazu gehörten die Vorkehrungen, die das Recht auf Zugang zu einem Anwalt von dem Zeitpunkt der Verhaftung an und während der Ermittlung sowie das Schweigerecht schützen.

Verteidigern wurde häufig der volle Zugang zu den Gerichtsakten verweigert; bis kurz vor dem Verfahren hatten sie oft keinen Zugang zu ihren Mandanten.

Untersuchungshäftlinge wurden vor dem Verfahren oft in langer Einzelhaft gehalten – mit wenig oder gar keinem Zugang zu Angehörigen und Anwälten.

„Geständnisse“, die von der Folter erzwungen worden waren, galten oft während des Verfahrens als Beweismittel. Die Richter blieben oft vernünftige Urteilsbegründungen schuldig; die Justiz machte die Urteile nicht öffentlich zugänglich.

Die Argumente, die die iranischen Behörden zur Verteidigung von Amputationen vorbringen, lassen empörende Unmenschlichkeit erkennen.

Der Ankläger stützte sich auf Art. 48 des Strafprozeßrechts, um Häftlingen den Zugang zu Anwälten ihrer Wahl zu verweigern. Er gab vor, diese befänden sich nicht in der Liste der vom Leiter der Justiz gebilligten Anwälte, obwohl eine offizielle Liste überhaupt nicht vorlag.

Einige ausländische Staatsbürger und Iraner mit doppelter Staatsbürgerschaft wurden im Evin-Gefängnis in Teheran mit geringem oder gar keinem Zugang zu ihren Angehörigen, Anwälten und Konsularbeamten, festgehalten.

Diese Häftlinge wurden wegen vager Vorwürfe wie „Zusammenarbeit mit einer feindlichen Regierung“ nach kraß unfairen Verfahren vor Revolutionsgerichten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Behörden beschuldigten die Häftlinge, in ein vom Ausland gesteuertes „Infiltrationsprojekt“ verwickelt zu sein, welches den „sanften Sturz“ des Iran betreibe. In Wirklichkeit gingen die Urteile auf friedliche Ausübung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zurück.

 

 

 

Politik gegenüber dem Iran

Donnerstag, den 16. Februar 2017 um 13:59 Uhr
Presse-Erklärung Straßburg 16. Februar 2017
Anlässlich des 38. Jahrestages der iranischen Revolution im Jahr 1979 hat die Gruppe Friends of a Free Iran  (FOFI) im Europäischen Parlament am Mittwoch, dem 15. Februar 2017, in Straßburg unter dem Vorsitz von Gérard Deprez eine Konferenz abgehalten. Das Treffen war von vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments gut besucht. Mohammad Mohaddessin von der demokratischen Opposition war Gastredner. Herr Mohaddessin war früher politischer Gefangener unter der Diktatur des Schahs und ist ein bekannter Autor mehrerer Bücher über den Iran und den islamischen Fundamentalismus. Er hat den Vorsitz des außenpolitischen Ausschusses der politischen Koalition NWRI. Er hat eine sehr interessante aktualisierte Darstellung und Analyse der derzeitigen Situation im Iran und der Aussichten für einen demokratischen Wandel abgegeben.

Insgesamt haben sechzehn MEPs aus verschiedenen politischen Fraktionen bei diesem Treffen gesprochen. Im Zentrum standen die Verletzungen der Menschenrechte im Iran und die EU und die europäischen Regierungen wurden aufgefordert, ihre Beziehungen zu diesem theokratischen Regime von einem klaren Fortschritt bei den Menschenrechten und einem Stopp der Hinrichtungen abhängig zu machen.
Der Iran ist unter der „gemäßigten“ Regierung des Präsidenten Rohani die Nummer eins bei den staatlich verfügten Hinrichtungen in der Welt pro Kopf gerechnet. In öffentlichen Kommentaren im iranischen Fernsehen hat Rohani betont, dass die Hinrichtungen „entweder Gottes Gebote seien oder auf Gesetzen beruhten, die von dem dem Volk zugehörigen Parlament beschlossen worden sind: deshalb müssen sie vollstreckt werden“.
Die MEPs kritisierten die derzeitige Politik der EU und des EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst) gegenüber dem Iran, bei der ökonomischen Interessen Priorität gegenüber den Menschenrechten eingeräumt werde.
Die Redner verwiesen auf die wachsende Rolle des Corps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC), das über einen großen Brocken in der iranischen Wirtschaft verfügt. Viele Firmen und Geschäftsunternehmen gehören entweder dem IRGC oder stehen mit ihm in Verbindung. Wenn deshalb die europäischen Regierungen und die Hohe Repräsentantin der EU Frau Mogherini dazu ermutigen, nach dem Atomabkommen im Iran zu investieren, so riskieren sie in Wirklichkeit, dass sie es mit dem IRGC zu tun haben.
Das IRGC ist im Irak, in Afghanistan und auch in Syrien aktiv und kämpft dort, tötet die syrische Opposition, um Bashar Assad zu retten, und hat dabei geholfen, eine Reihe von schiitischen Handlangergruppen zu schaffen. Seine Verbrechen und was sie gegen die Sunniten angerichtet haben, ist durchaus vergleichbar mit den Aktionen von ISIS. Die MEPs verlangten, dass das IRGC als Terrororganisation eingestuft wird und dass es sofort aus Syrien, dem Irak und den anderen Ländern in der Region vertrieben werden müsse. 
Viele MEPs brachten ihre Unterstützung für die oppositionelle PMOI, die politische Koalition NWRI und den 10 Punkte Plan der Oppositionsführerin Maryam Rajavi   zum Ausdruck, die einen säkularen demokratischen Iran und die Beseitigung der Todesstrafe als Alternative zum derzeitigen Regime fordert.  Auch der erfolgreiche Umzug der iranischen Dissidenten aus Camp Liberty im Irak nach Europa wurde bei der Konferenz besprochen.
Außerdem wurden die sogenannten „Wahlen“ des Präsidenten im Mai erörtert, bei denen keine Oppositionskandidaten zur Teilnahme zugelassen sind und die deshalb keinen Vergleich  mit Wahlen irgendwo in demokratischen Ländern  erlauben.
Gérard Deprez MEP
Vorsitzender, Friends of a Free Iran
Europäisches Parlament

Friends of a Free Iran (FoFI) ist eine informelle Gruppe im Europäischen Parlament, die im Jahr 2003 gebildet wurde und die die Unterstützung von etwa 300 MEPs aus verschiedenen politischen Fraktionen genießt.